Zwang-los systemisch – Sozialarbeit mit Menschen, die nicht wollen (oder nicht dürfen)
Sozialarbeit ist weit mehr als Beratung – sie bedeutet entscheiden, eingreifen, aushandeln, begleiten und manchmal auch Grenzen setzen. Besonders dann, wenn wir glauben, dass Menschen nicht freiwillig mit uns arbeiten wollen oder können. Was tun, wenn Kooperation notwendig ist, aber die Bereitschaft fehlt? Wie kann systemisch gearbeitet werden, wenn Zwang, Kontrolle oder institutionelle Vorgaben scheinbar keinen Raum dafür lassen?
In diesem Seminar laden wir dazu ein, systemische Denkweisen gerade dort zu nutzen, wo sie auf den ersten Blick nicht zu passen scheinen. Im Mittelpunkt stehen kleine, wirksame Interventionen, systemische Haltungen und eine respektvolle Sprache, die Handlungsspielräume eröffnen – gerade auch in konflikthaften, unklaren oder widersprüchlichen Situationen.
- Systemisch denken – auch im „Zwangskontext“: Wie können Wahlmöglichkeiten entstehen, wo scheinbar keine sind
- Widerstand verstehen und nutzen statt brechen: Umgang mit „unfreiwilligen Klient*innen“, Mehrdeutigkeiten und verdeckten Aufträgen.
- Beziehungen gestalten trotz Unwillen oder Ablehnung: Professionell, wertschätzend und klar in der Rolle.
Organisatorisches: Der Workshop wird von Jule Thermann und Johannes Herwig-Lempp geleitet und findet in den Räumlichkeiten des INSTITUT einS statt. Es können maximal 18 Personen teilnehmen.
Termine und Arbeitszeiten: Dienstag, 05. Mai 2026: 09:30 - 17:00 / Mittwoch, 06. Mai 2026: 09:00 - 16:30
Kosten: 270,- Euro
Anmeldung: Bitte melden Sie sich online an. Der Eingang der Anmeldung wird Ihnen schriftlich bestätigt. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bis maximal 18 Plätze vergeben. Änderungen wegen Krankheit der Referent*innen oder mangelnder Teilnehmer*innenzahl sind manchmal unvermeidlich. Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl behalten wir uns vor, das Seminar zwei bis drei Wochen vor Beginn abzusagen.
Rücktrittsbedingungen: Den Teilnehmenden stehen bei nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch das INSTITUT einS die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Rücktritts- und Kündigungserklärungen können nur schriftlich akzeptiert werden. Vertragspartner ist INSTITUT einS - Kollektiv für Systemische Entwicklung GbR, Freiburg. Geschäftsführer: Oliver Dorgerloh & Mathias Klasen.
- Bis 50 Kalendertage vor Beginn der Weiterbildung ist ein Rücktritt ohne Ausfallgebühr möglich. Danach werden 50,00 € Bearbeitungsgebühr fällig.
- Bei weniger als 28 Kalendertagen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 % der Teilnahmegebühr fällig.
- Bei weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % der Teilnahmegebühr fällig.
- Am Tag vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen, wobei das Eingangsdatum der Rücktritts- oder Kündigungserklärung auf dem Postweg maßgeblich ist. Eine Kündigungserklärung via Mail ist ebenfalls möglich.